Integrale Planung

Eine gute Planung ist das A und Ω

CAD-Planung
Im Rahmen unserer uneingeschränkten
Planungsbefugnis erstellen wir:
– Bestandsobjektpläne
Einreichpläne gemäß ÖNORM A 6240
– Ausführungspläne (Polierpläne) gemäß ÖNORM A 6240
– Brandschutzpläne und Fluchtwegorientierungspläne gemäß TRVB 
 
Building Information Modeling
Wir koordinieren die integrale Planung eines Bauprojektes in allen Phasen der Bauchronologie. Eine rechtzeitige Abstimmung zwischen den verantwortlichen Schnittstellen, wie Architekt, Fachplaner und Innenarchitekt, ermöglicht eine möglichst unkomplizierte Abwicklung mit minimalem Improvisationserfordernis in der Ausführung – die Grundvoraussetzung zur Einhaltung des veranschlagten Kostenrahmens und des Bauzeitplanes.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung
Die an unsere Bauherrenschaft gestellte Verantwortung zur Einsetzung eines „Planungs- und Baustellenkoordinators“, gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz, setzen wir gewissenhaft um.
Für eine möglichst unfallfreie Bauausführung unter Wahrung der Bestimmungen aus dem Arbeitnehmerschutzgesetz.

Bauzeitplanung
Einen wesentlicher Bestandteil, zur Einhaltung von Bauzeit und Baukosten, stellt ein, in den Werkverträgen für alle Auftragnehmer verbindlicher, Bauzeitplan dar. 

Kostenplanung
Vor Umsetzung des Bauprojektes stecken wir mit der Bauherrenschaft den Kostenrahmen ab und erstellen eine Kostenermittlung gemäß ÖNORM B 1801. Während der Projektrealisierung werden die Baukosten laufend evaluiert.